Penthouse Alpina
Bahnhofstraße 34 Top 12
6780 Schruns

+43 (0)5556 21021
+43 (0)5556 21021-99
kanzlei@rechtsanwalt-steuerberater.at

Amtshaftungsrecht

Wenn ein staatliches Organ Ihnen Schaden zufügt, hilft Ihnen das Amtshaftungsrecht weiter.

Beispiele gefällig?

  • Eine Behörde oder ein Gericht folgt einer unvertretbar falschen Rechtsansicht und schädigt Sie dadurch;
  • Eine Behörde oder ein Gericht entscheidet über Ihren Antrag zu spät oder gar nicht und Sie werden dadurch geschädigt;
  • Eine zuständige Behörde tut nichts, um Sie vor einer Gefahr zu schützen und Sie erleiden dadurch einen Schaden;
  • Eine Behörde äußert sich öffentlich unrichtig über Ihr Unternehmen und Sie erleiden dadurch Umsatzeinbußen;
  • Ein Sozialversicherungsträger möchte Sie für Beitragsschulden anderer Personen haftbar machen, obwohl Sie mit diesen nichts zu tun haben. Der SV-Träger sieht seinen Fehler ein, aber Ihnen sind für die Abwehr der Ansprüche Anwaltskosten entstanden;
  • Ihr Studium verzögert sich, weil Ihre Universität zu wenige Lehrveranstaltungen bereitstellt;
  • Sie sitzen unschuldig in Haft und verlieren deshalb Ihren Arbeitsplatz;
  • Bei einer Polizeikontrolle verliert ein Polizist die Nerven und verletzt Sie am Körper oder er beschädigt ihr Kfz;
  • Bei einer Kontrolle Ihres Betriebes durch die Gewerbebehörde beschädigt der Kontrolleur Ihre Betriebsausstattung;
  • Ein Polizist im Dienst verschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem Sie zu Schaden kommen;
  • etc., etc., etc.

Da kann man leider nichts machen…

Oh doch, man kann! Zumindest sehr viel öfter als man glaubt.

In solchen Fällen können Sie den erlittenen Schaden (finanzielle Einbußen, Schmerzensgeld) vom jeweiligen Rechtsträger (Bund, Land, Gemeinde, Sozialversicherungsträger etc.) einfordern. Weigert der Rechtsträger sich, Schadenersatz zu leisten, können Sie den Schaden einklagen.

Damit Ihnen das Amtshaftungsrecht auch tatsächlich hilft, braucht es nicht nur Kenntnisse des Amtshaftungsrechts selbst, sondern außerdem umfassende Kenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, typischer behördeninterner Abläufe und vor allem Engagement und Durchsetzungskraft.

Das Amtshaftungsrecht ist das Thema meiner an der Universität Wien abgelegten Dissertation. Insofern ist es ein Rechtsgebiet, in dem die Kanzlei über beträchtliches Wissen verfügt. Außerdem ist es ein persönliches Anliegen des Kanzleigründers, Ihre Interessen mit besonderem Nachdruck zu vertreten, wenn es gegen die öffentliche Hand geht.

Wenn Ihnen aus behördlichem Fehlverhalten ein Schaden entstanden ist, so zögern Sie also nicht, mich zu kontaktieren - ich prüfe Ihren Fall gerne.