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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Das Erbrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen hat und immer noch mehr an Bedeutung gewinnt.

Ich bin Mitautor des im Wiener WEKA-Verlag erschienenen Praktikerwerkes “Handbuch Erbrecht”. Meine praktische Erfahrung im Erbrecht kombiniert mit meiner Tätigkeit als Fachschriftsteller zeugt von der Kompetenz der Kanzlei in diesem Rechtsgebiet.

Das Gebiet des Erbrechts ist eine komplexe Materie, die nicht nur bei Todesfällen, sondern selbstverständlich auch zu Lebzeiten eine große Rolle spielt - wer sich und seinen nächsten Gutes tun will, regelt die Vermögensnachfolge rechtlich möglichst wasserdicht zu Lebzeiten und erspart entweder sich oder seinen Nachkommen teure Rechtsstreitigkeiten um das Erbe.

Sie glauben, dass man sich, wenn es so weit ist, schon einigen wird? Nicht von ungefähr lautet ein volksläufiges Sprichwort:

“Man hat jemanden nicht kennengelernt, eh’ man nicht mit ihm gemeinsam geerbt hat”.

Die Erfahrung lehrt: je höhere Beträge im Spiel sind, desto schneller erkennt man seine Miterben nicht wieder, sobald es so weit ist.

In der Vermögensnachfolgeplanung verfüge ich dank meiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater auch über jede Menge Wissen und Erfahrung in der Minimierung der Steuerbelastung von Vermögensnachfolgen.

All dies schafft für Sie echten Mehrwert.

Sollte sich eine Auseinandersetzung um das Erbe doch nicht vermeiden lassen, setze wir Ihre Rechte geschickt und umsichtig, nötigenfalls auch mit der gebotenen Härte durch.

Insbesondere folgende Leistungen erbringe ich gerne für Sie:

  • Testamentserrichtung
  • Lebzeitige Vermögensnachfolge (Übergabe und Schenkung, Kauf und Tausch)
  • Verlassenschaftsabhandlungen im schriftlichen Wege (“Erben ohne Notar”)
  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Internationales Erbrecht