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Liegenschaftsverträge

Im Bereich des Immobilienrechts liegt mein Schwerpunkt in der Vertragserrichtung. Die Errichtung von Verträgen über Liegenschaftstransaktionen ist ein selbstverständlicher Bestandteil des Tätigkeitsspektrums eines Rechtsanwaltes in Vorarlberg.

In Vorarlberg gibt es ca. 240 Rechtsanwälte. Warum also ausgerechnet mich beauftragen?

Ganz einfach: Sie erhalten von einem in der Vertragserrichtung erfahrenen Rechtsanwalt und Steuerberater rechtlich und steuerlich optimierte Verträge aus einer Hand.

Folgende Verträge erstelle ich gerne für Sie:

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Übergabsvertrag
  • Tauschvertrag
  • Realteilungsvertrag
  • Dienstbarkeitsvertrag
  • Baurechtsvertrag
  • Superädifikatsvertrag

 

Außerdem übernehme ich selbstverständlich auch die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes sowie - meine besondere Stärke - die Optimierung Ihrer Steuer- und Gebührenlast aus der Transaktion.

Für diese Leistungen verrechnen ich in der Regel ein angemessenes Pauschalhonorar - kontaktieren Sie mich gerne für ein Angebot.

Allgemeines zum Honorar für unsere Liegenschaftsverträge:

Häufig wird einem Rechtsanwalt die Frage gestellt: “Was kostet der Vertrag?” Wenn er dann einen Preis nennt, hört er oft:

“Ein anderer macht es aber billiger!”

Unsere Kanzleipolitik ist in dieser Hinsicht klar: Ich lasse beim Honorar gerne mit mir reden. Letztlich verkaufe ich meine Leistung aber nicht über den billigeren Preis, sondern über die Qualität meiner Verträge und über den Service bei der Abwicklung - die Vertragserrichtung erfolgt mit größter Sorgfalt und die Abwicklung des Vertrages bei Finanzamt und Grundbuch geht regelmäßig zügig über die Bühne. Wenn Sie dann aufgrund des Vertrages im Grundbuch stehen (oder den Kaufpreis auf ihrem Konto haben), können Sie auch wirklich ruhig schlafen - mit maximaler Sicherheit und ohne Gefahr eines bösen Erwachens.

Wer billig kauft, kauft teuer - warum? Lesen Sie weiter!

Folgende Leistungen sind Teil einer seriösen Vertragserrichtung und -abwicklung (“Die glorreichen Sieben”):

  1. Schutz vor Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Vertragspartners durch dementsprechende Abwicklung (und zwar so weit wie rechtlich irgendwie möglich!)
  2. Besichtigung der Vertragsliegenschaft durch den Vertragserrichter
  3. Besprechung des vertragserrichtenden Juristen (persönlich!) mit beiden Vertragsparteien gemeinsam
  4. Durchsicht des Vertragsentwurfes durch beide Vertragsteile binnen angemessener Frist und Einarbeiten von deren Rückmeldungen, dann Dokumentation der Änderungen, die aufgrund dieser Rückmeldungen erfolgt sind für die jeweils andere Vertragspartei
  5. Bei Unklarheiten oder Uneinigkeit zweite Besprechung mit dem Vertragserrichter, um eine Einigung zu finden
  6. Dann erst Unterfertigung des Vertrages (beglaubigt bei Notar, Legalisator oder Gericht)
  7. Abwicklung über ein Treuhandkonto bzw. über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer für maximalen Schutz beider Vertragsteile (bei entgeltlichen Verträgen)

All dies braucht selbstverständlich entsprechenden Einsatz an Fingerspitzengefühl, rechtliches Wissen, Erfahrung und vor allem einige Stunden (sorgfältiger) juristischer Arbeit, sprich:

Zeit.

Wer nun einen Liegenschaftsvertrag nach dem Motto “Hauptsache billig” errichten lässt, muss bei mehreren Punkten Abstriche machen. Der Vertragserrichter muß nämlich bei einem Billighonorar seine Arbeitszeit reduzieren - die Sache lohnt sich sonst ja nicht für ihn.

Die Vorgangsweise bei einer typischen Dumpingpreis-Vertragsabwicklung sieht so aus:

  • Der Mandant bekommt den Vertragserrichter nie zu Gesicht und muss die Vertragserrichtung im Korrespondenzwege abwickeln - das kostet Zeit und Nerven.
  • Durch das Stille-Post-Spiel zwischen den Vertragsparteien und dem Vertragserrichter gehen Informationen verloren, die dann natürlich auch in den Vertrag nicht hineinfinden.
  • Informationen werden durch die Abwicklung im Korrespondenzwege verschluckt, verfälscht, abgeschwächt oder verschieden interpretiert und finden dann so in den Vertrag hinein.
  • Der Vertragserrichter selbst hat die Vertragsliegenschaft nie gesehen und nie begangen und kennt auch deren Umgebung nur aus dem Internet, vom Hörensagen oder gar nicht.

 

Durch all diese Mängel übersieht der Vertragserrichter, dass es im Vertrag noch die eine oder andere Klausel braucht, um ihn rechtlich wasserdicht zu machen - ein Vertrag ist immer nur so gut wie die Informationsbasis des Vertragserrichters. Informationen zu beschaffen braucht aber Zeit, und die ist bei Dumpingpreisen eben “nicht drin”.

Die typische Konsequenz dieses Sparens am falschen Fleck sind (oft erst nach Jahren!) plötzlich auftauchende Dienstbarkeiten, Baumängel, Kontaminierungen, Rechtsmängel der Vertragsliegenschaft (Widmung “Freifläche Landwirtschaft” statt Bauland, fehlende Baubewilligung für das auf der Liegenschaft befindliche Gebäude) etc., etc., etc.. Wenn es so weit ist, kommt es dann typischerweise zu (versuchten) Nachverhandlungen des Vertrages (z. B. Kaufpreisminderung, Rückabwicklung). Diese scheitern regelmäßig - wer gibt schon gerne den Kaufpreis wieder her, den er bereits in Händen hält? In weiterer Folge werden Gerichtsprozesse eingeleitet, die dann auch noch in einen juristischen Mehrfrontenkrieg ausarten können (z. B. ein Schadenersatzprozeß gegen den Vertragserrichter, der wiederum seine Haftpflichtversicherung in den Prozess hineinziehen muss). Sogar Strafanzeigen der einen Vertragspartei gegen die andere (Vorwurf des Betruges) kommen in diesem Bereich mitunter vor, sobald das “Kind” (Liegenschaftstransaktion) wegen eines Billigpfusch-Vertrages in den Brunnen gefallen ist.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund verpfuschter Verträge zeichnen sich typischerweise durch folgende Eigenschaften aus:

  1. Sie haben einen hohen Streitwert (es geht ja regelmäßig um eine Liegenschaft mit Baulandwidmung)
  2. Sie dauern mehrere Jahre
  3. Sie gehen an die nervliche Substanz der Prozessparteien
  4. Die beteiligten Rechtsanwälte (Anwaltszwang!) verdienen (sehr) gut daran (siehe Pkt. 1)
  5. Die Prozesskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt
  6. Sie sind für Sie als Mandant eines sicher nicht: billig.

Bei Liegenschaftstransaktionen geht es oft um eine Investition für ’s Leben. Deren rechtliche Absicherung für die Zukunft muss ein angemessenes (aber keinesfalls unverschämtes) Honorar wert sein.


Es gibt immer einen, der es billiger macht -
aber nicht immer einen, der es besser macht.