Finanzstrafrecht
Aufgrund meiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt & Steuerberater ist das Finanzstrafrecht mein absolutes Top-Spezialgebiet. Wer in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet optimale Ergebnisse erreichen will, braucht einen Rechtsbeistand, der sich im Steuerrecht und im Strafrecht zuhause fühlt.
Beides trifft auf mich zu.
Egal, ob Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten wollen, eine Risikoeinschätzung benötigen oder gegen Sie bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist - ich bin gerne der Spezialist Ihres Vertrauens und verteidige Ihre Rechte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens - und darüber hinaus.
Gerade in diesem Rechtsgebiet bin ich gerne auch für Berufskollegen - Rechtsanwälte wie Steuerberater - tätig, die ihre Klienten einem eingefleischten Finanzstrafrechtler anvertrauen wollen. Der Schutz der bestehenden Klientenbeziehung wird dabei selbstverständlich nicht nur schriftlich zugesagt, sondern auch eingehalten.
Jeder Euro, den Sie für einen spezialisierten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger ausgeben, ist bestens investiert.
Warum? Hier ist die Antwort:
Das Strafverfahren beginnt schon mit der ersten Vernehmung vor der Finanzstrafbehörde. Und verfängliche Aussagen zu Beginn eines Strafverfahrens lassen sich im Nachhinein nur noch mit viel Aufwand sanieren, meistens aber gar nicht mehr. Nach einer verfänglichen Aussage in der ersten Vernehmung kann ein Strafverteidiger Ihnen auch noch helfen, aber oft nur noch bei der Schadensbegrenzung.
Was also sollten Sie tun, wenn Ihnen eine Ladung des Finanzamts oder des Zollamts zu einer Vernehmung ins Haus flattert? Oder Sie am Telefon ganz beiläufig aufgefordert werden, doch schnell vorbei zu kommen, um eine ganz wichtige Sache aufzuklären bzw. “abzuklären”?
Kontaktieren Sie so rasch wie möglich und so früh wie möglich einen ausgewiesenen Strafverteidiger!
Sie glauben, dass Sie das auch ohne Strafverteidiger auf die Reihe bekommen? Anders gefragt: glauben Sie, dass Sie, wenn Sie zum ersten, zweiten, dritten Mal als Beschuldigter vernommen werden, einem vernehmenden Beamten gewachsen sind, der das jeden Tag tut (oder noch besser: mehreren Beamten, die das jeden Tag tun)? Ernsthaft?
Die Erfahrung lehrt: Was für tolle Vorsätze Sie sich auch machen (“ich werde einfach sagen, dass ich nichts sage, und dazu brauche ich sicher keinen Anwalt”) - wenn es ernst wird, ziehen Sie es nicht durch.
Die Nervosität und Einschüchterung durch die ungewohnte Drucksituation der Vernehmung sind übermächtig!
Das Problem: Ohne Verteidiger sind Sie in der Vernehmung ganz allein... Und die vernehmenden Beamten wissen aus langjähriger Schulung und Erfahrung, wie man unwillige Verdächtige zum Reden bringt. Und selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sein sollten: als juristischer Laie können Sie in der Regel nicht richtig einschätzen, welche Aussagen verfänglich sein können und welche nicht. Finanzstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem man mit “logischem Denken” und “gesundem Rechtsempfinden” nicht weiterkommt. Strafrecht ein juristischer Begriffsdschungel, in dem man sich auskennen muss, um erfolgreich zu sein. Auch als Profi muss man in diesem Bereich regelmäßig tätig sein, um für den Mandanten das Beste herausholen zu können.
Genaue Kenntnis der einzelnen Tatbestände sowie des Prozessrechts (und im Finanzstrafrecht außerdem auch des Steuerrechts…) ist zwingend erforderlich.
Für einen Erfolg im Finanzstrafverfahren braucht es rechtliches und steuerliches Wissen sowie praktische Erfahrung - wer eines davon nicht hat, geht am Ende Baden.
Wer all das hat setzt Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien und Instanzen bestmöglich durch.
Nochmals: Jeder Euro, den Sie für einen spezialisierten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger ausgeben, ist bestens investiert.
Wer hingegen auf eigene Faust herumpfuscht (“Das mach ich selber, da spar’ ich mir das Geld für den Anwalt”) darf sich am Ende bei sich selbst beklagen.