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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein eigenständiger Teilbereich des Privatrechts. Seine Komplexität ist enorm. Dafür ist nicht nur der Gesetzgeber verantwortlich, sondern auch eine große Zahl verschiedener Versicherungsbedingungen des Versicherungsverbandes (VVO) sowie der einzelnen Versicherungsunternehmen (Musterbedingungen, Hausbedingungen, Polizzenklauseln etc.). Diese werden außerdem alle paar Jahre geändert.

In diesem Rechtsbereich den Überblick zu bewahren ist also nicht einfach - ich bewahre ihn, und zwar durch Spezialisierung auf bestimmte Versicherungszweige.

Folgende Versicherungssparten haben sich als mein besonderes Tätigkeits- und Interessengebiet herausgebildet:

  • Haftpflichtversicherung
    (Kfz-Haftpflicht, Pflicht-Haftpflicht, Berufshaftpflicht, D&O, Privathaftpflicht)
  • Unfallversicherung
  • Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Sachversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

 

In diesen Bereichen kann ich insbesondere Folgendes für Sie tun:

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherer (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Abwehr von Regressansprüchen des Versicherers (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Versicherungs(rechts)beratung im unternehmerischen und im privaten Bereich

 

Sollte sich Ihre Versicherungssparte nicht darunter befinden, so kontaktieren Sie uns bitte trotzdem. Sollten wir der Meinung sein, dass Ihnen ein Spezialist für Ihren Versicherungszweig (z.B. Transportversicherung) besser weiterhelfen kann als wir, so empfehlen wir Sie gerne weiter, ohne dass Ihnen dadurch bei uns Kosten entstehen.