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Berufs- und Gewerberecht

Für die Aufnahme nahezu jeder Berufstätigkeit gibt es rechtliche Vorgaben. Für Freiberufler finden sich diese in besonderen Berufsrechtsgesetzen (Rechtsanwaltsordnung, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Notariatsordnung, Ärztegesetz, Apothekengesetz, Ziviltechnikergesetz etc.). Für Gewerbetreibende ist die Gewerbeordnung (GewO) das wichtigste Verwaltungsgesetz. Geht es um Freiberufler, so spricht man vom Berufsrecht, geht es um Gewerbetreibende, so ist vom Gewerberecht die Rede.

In diesem Bereich gibt es eine Unzahl denkbarer rechtlicher Problemstellungen. Folgende kommen immer wieder vor:

  • Einem Freiberufler wird vorgeworfen, gegen Berufspflichten verstoßen zu haben und es wird gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dem eine empfindliche Disziplinarstrafe droht.
  • Die Gewerbebehörde entzieht einem Gewerbetreibenden die Gewerbeberechtigung, weil er von einem Strafgericht verurteilt worden ist – oder sie stellt anlässlich der Gewerbeanmeldung fest, dass ein Betroffener von der Ausübung des Gewerbes ausgeschlossen ist und dieses daher gar nicht erst antreten darf.
  • Einem Universitätsabsolventen wird von der zuständigen Kammer die Aufnahme in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter, der Steuerberater-Berufsanwärter, der Notariatskandidaten, der Turnusärzte etc. mit der Begründung verweigert, er sei nicht ausreichend vertrauenswürdig.
  • Ein Ausländer möchte sich in Österreich selbständig machen und dazu im Ausland erworbene Berufsqualifikationen verwerten. Die zuständige Behörde verweigert die Anerkennung der ausländischen Qualifikation mit der Begründung, sie sei einer österreichischen Ausbildung nicht gleichwertig.
  • Die zuständige Kammer entzieht einem Freiberufler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Arzt, Apotheker, Ziviltechniker etc.) die Berufsbefugnis, weil er von einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden ist.
  • Einem Freiberufler wird von der zuständigen Kammer die Berufsausübung vorläufig untersagt, weil gegen ihn schwere Anschuldigungen erhoben werden.
  • etc., etc., etc.

Meine besondere Vorliebe für die Rechtsdurchsetzung gegen die öffentliche Hand sowie das im Rahmen meiner universitären Schwerpunktausbildung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht erworbene Spezialwissen helfen dabei, in diesem Bereich bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.